Newsletter FRI 2020#3 - Editorial

Liebe Leser*innen

Der Lockdown zur Eindämmung der Coronavirus-Krankheit ist in der Schweiz beendet, und Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sind wieder weitgehend geöffnet. In vielen Branchen ist eine reguläre Berufstätigkeit erneut möglich. Doch weiterhin hat hierzulande die Pandemie starke Auswirkungen nicht nur in gesundheitlicher, sondern auch in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht. Es ist schnell deutlich geworden, dass Geschlecht und andere Faktoren von Diskriminierung die negativen Folgen der Krise noch weiter verstärken können (siehe bereits NL 2020#2).

Für diese Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, im Zusammenspiel mit anderen Diskriminierungsfaktoren, muss im Rahmen der Bewältigung der Pandemie Ausgleich geschaffen werden. Das Beispiel Care-Arbeit zeigt, dass dies bisher noch nicht systematisch geschehen ist: Zwar führe der Bundesrat während des Lockdowns am 20. März einen Erwerbsersatz für Eltern ein, die ihre Erwerbsarbeit aufgrund von Schulschliessungen unterbrechen mussten, um ihre Kinder zu betreuen. Aber erst ein Monat später wurde diese Massnahme auf andere Betreuungssituationen ausgedehnt. Ausserdem wurde dort, wo die Erwerbsarbeit im Homeoffice verrichtet werden konnte, kein Erwerbsunterbruch anerkannt, und damit kein Anspruch auf Erwerbsersatz (so explizit die Erläuterungen zur Verordnung über Massnahmen bei Erwerbsausfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) vom 20. März 2020). Dahinter steht die unrealistische Annahme, dass das Betreuen von Kindern oder anderen hilfsbedürftigen Personen neben der Erwerbsarbeit zu Hause nebenbei erledigt werden könnte, und damit verbunden eine Verkennung von Notwendigkeit, Aufwand, Anforderungen und Wert der Care-Arbeit an sich. Eine Studie bestätigt ausserdem, dass die während dem Lockdown anfallende zusätzliche unbezahlte Care-Arbeit in stärkerem Mass von Frauen* wahrgenommen wurde, womit also überwiegend Mütter die Folgen der fehlenden Absicherung durch den Erwerbsersatz tragen mussten (Überstunden, Nachteile im beruflichen Fortkommen). Frauen*, oft auch mit Migrationshintergrund, sind auch in den «systemrelevanten» Beschäftigungen Pflege und Verkauf übervertreten. Sie haben zwar nicht mit der Unvereinbarkeit von Homeschooling und Homeoffice zu kämpfen, da ihre physische Anwesenheit am Arbeitsplatz verlangt ist. Der Kontakt mit Patient*innen oder Kund*innen ist aber mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko verbunden, das auch grosse psychische Belastungen für sie und ihre Angehörigen mit sich bringt. Schliesslich sind Frauen* auch in prekären, informellen Arbeitsverhältnissen, insbesondere in Privathaushalten, übervertreten. Sie trifft die Krise besonders hart, denn sie fallen aufgrund ihres irregulären Status durch alle sozialen Sicherungsnetze.

Solche Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts (im Zusammenspiel mit anderen Diskriminierungsfaktoren) müssen bei der Planung von Massnahmen der Bekämpfung der Pandemie und ihrer sozialen und wirtschaftlichen Folgen zukünftig besser berücksichtigt werden. Dies empfehlen auch verschiedenen Gremien des internationalen Menschenrechtsschutzes. Das Schweizerische Institut für feministische Rechtswissenschaft und Gender Law, wie auch andere Organisationen (S. 13 Ergebnisbericht) hat zum geplanten Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) in diesem Sinn Stellung genommen. Das FRI hat daran erinnert, dass gemäss Parlamentsgesetz (Art. 141 Abs. 2 Bst. i) der Bundesrat in seiner Botschaft die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann erläutern müssten. Dazu steht ein Instrument zur Gleichstellungsfolgenabschätzung zur Verfügung, das von Expert*innen des FRI verfasst wurde. Sie, liebe Leser*innen, sind herzlich zu unserer Veranstaltung vom 3. Oktober in Bern eingeladen, in dem wir gemeinsam mit Ihnen anhand dieses Tools die gleichstellungsrelevanten Aspekte der COVID-19-Gesetzgebung diskutieren werden.

Für die Redaktion:
Michelle Cottier, Alexandre Fraikin, Sandra Hotz, Manuela Hugentobler, Nils Kapferer, Meret Lüdi (verantwortliche Redaktorin) und Rosemarie Weibel