Ein Ort des Diskurses

Der am FRI geführte Diskurs bewegt sich im gesamten vorstellbaren Spektrum von Themen rund um Feminismus, Gender und Recht und betrifft damit ein Querschnittsthema, das potentiell alle Rechtsgebiete aus einer kritischen Perspektive betrachtet. Der Diskurs erstreckt sich auf Fragen der Theorie wie der konkreten Rechtspraxis, auf die Anwendung geltenden Rechts wie auf die Rechtspolitik. Instrumente sind somit die Rechtstheorie, die Rechtsdogmatik wie die Rechtskritik.

Aktuelle Fragestellungen sind etwa:

  • Kann mit Mitteln des Rechts jener Wandel in Gang gebracht werden, der für die gerechte(re) Gestaltung der Geschlechterverhältnisse notwendig ist?
  • Welche Erfahrungen wurden und werden mit rechtlichen Instrumenten zum Abbau von Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts gemacht, z.B. in den Bereichen Politik, Arbeit, Familie, Körper oder Migration?
  • Was ist zu tun, um dem UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) oder dem Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) mehr Nachachtung zu verschaffen?
  • Welche Wurzeln hat sexualisierte Gewalt, und wie geht das Recht damit um?
  • Wie kann die Idee der gesellschaftlichen Konstruktion von Geschlecht und die Infragestellung der Natürlichkeit der Zweigeschlechterordnung für Rechtswissenschaft und Praxis fruchtbar gemacht werden?