Verein

Statuten

Statuten des Vereins FRI (pdf)

Groupe moteur

Der Verein FRI hat einen Vorstand, der die Vereinsaktivitäten entwirft und umsetzt. Wir nennen ihn Groupe moteur und zeigen damit, wie viel Energie die Mitglieder in diese Aktivitäten stecken.

L'association FRI dispose d'un comité qui planifie les activités associatives et qui les réalise. Nous l'appelons groupe moteur, afin de mettre en évidence l'énergie que les membres investissent dans ces activités.

Mitgliedschaft

Werden Sie Mitglied des Vereins FRI. Damit unterstützen Sie das Institut für feministische Rechtswissenschaft und Gender Law mit einem jährlichen Beitrag. Sie erhalten regelmässige Informationen über aktuelle Veranstaltungen, Publikationen und Projekte und können an der jährlichen Mitgliederversammlung die Planung der Aktivitäten des Instituts mitgestalten.

Vereinszweck

"Der Verein bezweckt die Unterstützung des Betriebs eines FRI – Schweizerisches Institut für Feministische Rechtswissenschaft und Gender Law (FRI) und arbeitet zu diesem Zweck mit der Stiftung FRI Schweizerisches Institut für Feministische Rechtswissenschaft und Gender Law zusammen.

Der Verein FRI ist konfessionell und parteipolitisch unabhängig.Wichtige Tätigkeitsgebiete des FRI sind die Forschung, Lehre, Ausbildung, Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit. Das FRI arbeitet interdisziplinär und pflegt eine intensive Zusammenarbeit mit Institutionen im In- und Ausland.

Der Verein fördert die Gleichstellung von Frau und Mann und wahrt die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Er kann Klagen und Beschwerden im Sinne von Art. 7 des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann vom 24. März 1995 (Gleichstellungsgesetz, GlG, SR 151) führen."

(Art. 2 der Vereinsstatuten)