Stiftung

Stiftungszweck

Stiftungszweck der Stiftung FRI-Schweizerisches Institut für feministische Rechtswissenschaft und Gender Law

"Die Stiftung unterstützt und fördert die Feministische Rechtswissenschaft und Gender Law auf dem Gebiet der Schweiz. Sie ist konfessionell und parteipolitisch unabhängig. Es besteht die Absicht, zur Zweckerfüllung ein Rechtsinstitut zu eröffnen und zu betreiben. Trägerin oder zumindest Co-Trägerin dieses Rechtsinstituts soll die Stiftung sein. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck."

(Art. 2 der Stiftungsurkunde)

Stiftungsrat

Errichtung der Stiftung

Die Stiftung FRI-Schweizerisches Institut für feministische Rechtswissenschaft und Gender Law wurde am 9. Oktober 2004 von den Stiftenden Margrith Bigler-Eggenberger und Verein Pro FRI errichtet.

 

FRI Stiftungsrat

FRI_Stiftungsrat Die Stiftungsrätinnen Michelle Cottier (l.) und Zita Küng (r.) mit der Ehrenpräsidentin des Stiftungsrats Margrith Bigler-Eggenberger (2.v.l.) und der Stiftungsratspräsidentin Kathrin Arioli (2.v.r.)

 

FRI Stifterinnen

Stifterinnen Michelle Cottier (l.) und Lilian Ischi Müller (r.) als Vertreterinnen des Vereins Pro FRI als Stifter nehmen die Stifterin und Ehrenpräsidentin des Stiftungsrats Margrith Bigler-Eggenberger in die Mitte.

 

FRI Stifterin Bigler-Eggenberger

Bigler-Eggenberger Die Ehrenpräsidentin des FRI-Stiftungsrats Margrith Bigler-Eggenberger unterschreibt die Stiftungsurkunde.

Spenden

Feel FRI und wenden Sie dem Kapital der Stiftung FRI-Schweizerisches Institut für feministische Rechtswissenschaft und Gender Law einen Betrag nach Wahl zu. Wir freuen uns über Spenden und schicken Ihnen gerne einen entsprechenden Einzahlungsschein. Die Stiftung ist gemeinnützig und deshalb steuerbefreit.

Kontoangaben

FRI Schweizerisches Institut für feministische Rechtswissenschaft und Gender Law
1700 Fribourg
PC 60-341884-9

Wir beraten Sie auch gerne, falls ein Legat zugunsten der Stiftung zur Diskussion steht.

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.